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Rechtliches

 

 

Grundsatzerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für L & D

 

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sind für uns bei L & D ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. „Wir“ und „L & D “ im Sinne dieser Grundsatzerklärung sind die L & D Holding GmbH & Co. KG sowie die L & D GmbH und sämtliche mit ihrem verbundenen Unternehmen und die jeweiligen diesen Unternehmen zugehörigen Unternehmenseinheiten.

L & D als Unternehmen im Bereich der Mitarbeiterverpflegung, der Kinder- und Jugendverpflegung und dem Event ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Menschenrechte und Umweltstandards entlang unserer Lieferkette zu schützen und zu fördern. Wir verpflichten uns, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in vollem Umfang umzusetzen und die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in unserer Lieferkette sicherzustellen.

 

Beschreibung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

die sich auf Grundlage einer Analyse unserer potenziellen Risiken unserer Unternehmenstätigkeit ergeben

 

Arbeitsbedingungen und angemessener Lohn

Unseren Beschäftigten sichern wir eine Vergütung zu, die den jeweiligen Branchen- und Arbeitsmarktstandards und der Mindestlohngesetzgebung entspricht und die im Einklang mit den Bedingungen der geltenden Tarifverträge steht, soweit diese auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind. Wir bezahlen die Beschäftigten zeitnah und stellen die Berechnung der jeweiligen Vergütungshöhe in leicht nachvollziehbarer Art und Weise dar. Die Einhaltung der geltenden Gesetzesvorschriften bezüglich der Arbeitszeiten ist für uns ebenso selbstverständlich, wie auch eine angemessene Begrenzung derer. Ebenso gewährleisten wir die entsprechenden Arbeitspausen einzuhalten, sowie einen regelmäßig bezahlten Erholungsurlaub zu ermöglichen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß den Branchenstandards und gesetzlichen Bestimmungen bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit unserer Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen hat für uns höchste Priorität - zum Schutz des Einzelnen und zum Schutz der Allgemeinheit.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind uns ein großes Anliegen. Wir respektieren das Recht unserer Beschäftigten, einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun. Wir erkennen an und respektieren das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Tarifverhandlungen zu führen. Mitarbeiter, die als Arbeitnehmervertreter fungieren, werden in keiner Weise benachteiligt oder begünstigt.

Vielfalt statt Diskriminierung

L & D als familiengeführtes Unternehmen pflegt eine Organisationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder einzelnen Person geprägt ist. Wir stellen im Rahmen unserer Personalprozesse sicher, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten unserer Beschäftigten gerecht werden. Wir erkennen die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb unserer Organisation an und wertschätzen die darin liegenden Potentiale.

 

Erwartungen an Beschäftigte und unsere Geschäftspartner

Diese Grundsatzerklärung ist für alle unsere Führungskräfte und Beschäftigten verbindlich. Sie wird durch die Mitglieder unserer geschäftsführenden Organe und die jeweiligen Standortverantwortlichen in allen Geschäftsabläufen umgesetzt. Wir haben in dieser Grundsatzerklärung zugleich unseren Anspruch und unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner formuliert. Von diesen erwarten wir, sich jeweils zur Einhaltung der Menschenrechte zu bekennen und dies durch für die jeweilige Organisation angemessenen, zumindest den gesetzlichen Anforderungen entsprechende, Maßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der jeweiligen Lieferkette sicherzustellen. Auch innerhalb unserer Einkaufsrichtlinien nehmen wir Bezug auf diese Grundsatzerklärung und verdeutlichen hiermit ihre Wichtigkeit.

Risikomanagement / Berichterstattung

Unsere Verpflichtung zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte spiegelt sich insbesondere in einer regelmäßigen bzw. bei entsprechenden Verdachtsmomenten anlassbezogenen Risikobewertung und Sorgfaltspflichtprüfung wider.

Im eigenen Geschäftsbereich werden wir bei festgestellten Verstößen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, durch die die Verletzung der menschenrechtsbezogenen bzw. umweltbezogenen Pflicht beendet wird.

Mit Hilfe von Schulungen und Sensibilisierung unserer für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen zuständigen Beschäftigten, schaffen wir ein Bewusstsein für die Bedeutung dieser Verpflichtungen.

Unser Anspruch ist es, diese Anforderungen an alle unsere Lieferanten und Subunternehmer (gemeinsam bezeichnet als Zulieferer) zu stellen und zu kommunizieren.

Wir fordern unsere unmittelbaren Zulieferer auf, unsere Standards zu Menschenrechten im Allgemeinen und Arbeitsbedingungen im Besonderen vertraglich anzuerkennen. Die Einhaltung dieser Standards im eigenen Unternehmen sowie die Verpflichtung in einer etwaigen Lieferkette diese weiterzugeben und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen zu überwachen, ist für uns eine unverzichtbare Grundlage unserer Zusammenarbeit.

 

Wir behalten uns im Rahmen der Vertragsbedingungen vor, die Einhaltung dieser Pflichten durch die unmittelbaren Zulieferer zu prüfen (gegebenenfalls auch in Form von Audits vor Ort oder anderen Kontrollmaßnahmen) und bei entsprechenden Verstößen Konsequenzen zu ziehen, die von der unverzüglichen Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Beendigung des Verstoßes bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen reichen.

Wir überprüfen die Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen regelmäßig, zumindest jedoch einmal je Geschäftsjahr sowie in allen Fällen, in denen wir mit einer veränderten Risikolage rechnen müssen.

 

Abhilfemaßnahmen bei Verstößen / Beschwerdeverfahren

Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftstätigkeiten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen können, verfügen wir über ein Verfahren zur Bewertung, Änderung bzw. Einstellung derartiger Aktivitäten. Wir bestärken unsere Beschäftigten sowie die Beschäftigten in unserer Lieferkette, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über unser Beschwerdeverfahren, zum L & D Beschwerdeformular kommen Sie indem Sie auf diesen hier klicken, darüber können Sie uns den Verstoß melden. Hierfür haben wir für unsere Beschäftigten die Zugangswege zur Beschwerdestelle bekannt gemacht. Unsere Geschäftspartner und Dritte haben ebenfalls die Möglichkeit auf diesem Weg Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung und / oder sonstige potenziell negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten im Sinne des LkSG zu melden.

Wir erwarten von allen unseren Zulieferern, dass sie sich ebenfalls an diese Grundsätze halten und uns bei der Umsetzung unserer Verpflichtungen im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit unterstützen. Wir werden eng mit unseren Zulieferern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette gewährleistet ist.

 

 

Gez. Phillip Preuß

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